Vorbemerkung
Eine bindende Entscheidung des IGH ist nur möglich, wenn beide Staaten sich völkerrechtlich bindend vorher der Rechtsprechung des IGH unterworfen haben. Das ist nur hinsichtlich der Republik der Marshallinseln und bei den 3 Staaten Großbritannien, Pakistan und Indien der Fall. Frankreich und die USA haben sich zunächst der Rechtsprechung des IGH unterworfen, aber ihre Erklärung vor Jahren zurückgezogen. Die anderen 6 Atomstaaten müssten nach Einreichung der Klagen ad hoc sich der Rechtsprechung des IGH unterwerfen. Der IGH hat diesen Staaten die Klagen zur Stellungnahme zugeleitet. China hat die Unterwerfung ad hoc audrücklich abgelehnt, die anderen Staaten incl. USA haben schlicht gar nicht reagiert.
Weiter sind nur die alten Atomstaaten dem NPT beigetreten, die völkervertragliche Verpflichtung aus Art.6 NPT trifft daher nur Großbritannien, nicht Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Diese sind nur nach dem Völkergewohnheitsrecht zur atomaren Abrüstung verpflichtet. Die USA werden sowohl nach dem NPT als auch nach dem Völkergewohnheitsrecht zur Veranwortung gezogen. Dies kann allerdings nur vor einem US-Gericht geltend gemacht werden, nachdem die USA sich der Rechtsprechung des IGH auch nicht ad hoc unterworfen haben.
Klage der Republik der Marshallinseln vor dem District Court for the Northern District of California
Weiterer Fortgang des Verfahrens
Mit Urteil vom 31.7.2017 wurde die Klage abgewiesen, s. gesonderten Beitrag
Bis 21.07.14 konnten die USA vortragen zur Zulässigkeit. Hier der Schriftsatz des US-Justizminsteriums ( die Zusammenfassung der Argumentation findet sich auf S.8):
zum 21.08.14 hat die RMI erwidert.
rmi - opposition to the motion to dismiss
Termin zur Verhandlung war am 12.09.2014. Darauf die ablehnende Entscheidung des District Court vom 03.02.2015:
Berufung der RMI vom 02.04.15, begründet am 13.07.2015
Erwiderung der US-Regierung vom 25.10.2015
reply der RMI vom 15.12.2015