Bestehende Einrichtungen und Verfahren zur Konfliktregulierung müssen künftig besser genutzt und geltende völkerrechtliche Regeln strikt beachtet und effektiv durchgesetzt werden.

Alle Staaten müssen sich endlich verbindlich der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) unterwerfen; auch Deutschland hat dies auf Druck der IALANA getan, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Bundeswehr und ihre in Deutschland stationierten Verbündeten mit ihrem Handeln außerhalb der Gerichtsbarkeit verbleiben. Das muss sich noch ändern.

IALANA hat die Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) unterstützt. Schwere völkerrechtliche Verbrechen können strafrechtlich wirksam geahndet werden.  2010 gelang in Kampala  zwar eine verbindliche Definition des Verbrechens der Aggression; die entsprechende Veränderung des Statuts von Rom ist jedoch erst von wenigen Staaten ratifiziert worden (darunter die BRD). Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch entspricht nicht in allen Punkten den Vorgaben von Art. 26 Abs.1 S.2 Grundgesetz und muss weiter verbessert werden.

Frühzeitiges Erkennen und konstruktives Eingreifen durch internationale Organisationen bei entstehenden zwischenstaatlichen Konflikten oder drohenden Bürgerkriegen kann diese Eskalation verhindern. Internationale Organisationen wie die UNO und die OSZE müssen deshalb gerade im Bereich der Prävention gewaltförmiger Konflikte und der frühzeitigen nichtmilitärischen Intervention gestärkt werden. IALANA sieht die Umdefinition der NATO zu einem kollektiven Sicherheitssystem durch das Bundesverfasssungsgericht kritisch und verurteilt alle Auslandseinsätze der Bundeswehr, die sich über die Grundsätze der UN-Charta hinwegsetzen. Bei der Lobby-Arbeit gegenüber dem Europäischen Verfassungskonvent konnte eine Intensivierung der zivilen Konfliktbearbeitung erreicht werden, die in den Vertrag von Lissabon übernommen wurde. Ganz knapp gescheitert ist die Etablierung einer Agentur für Zivile  Konfliktbearbeitung. Diese wird aber mit dem so genannten Stabilitätsinstrument weiter verfolgt.