IALANA regte am 20.9.2018 an, die Bundesregierung solle in der laufenden UN-Generalversammlung einen Beschlussantrag einbringen
Durch einen Beschluss nach Art. 96 UN-Charta sollte der Internationale Gerichtshof der UN aufgefordert werden, ein Rechtsgutachten zur Frage zu erstatten, ob die Kündigung des des Iran-Atom-Abkommens durch die USA mit dem Völkerrecht vereinbar ist.