10. Juni 2020 , Manfred Mohr auf ICBUW.de
Die Anfrage entstand im intensiven Austausch zwischen der Bundestagsfraktion der Linken und ICBUW. Eingegangen Ende Januar, wurde sie Mitte März d.J. von der Bundesregierung beantwortet. Nach vielen parlamentarischen Anfragen zum Thema[1] und dessen Einzelaspekten (Einsatzfälle, Abstimmungsverhalten, Schutzmaßnahmen, Rüstungszusammenarbeit u.a.m.) stellt diese Anfrage die bislang umfassendste zur Thematik Uranmunition/Uranwaffen dar, die im Bundestag gestellt wurde. Dafür ist die Antwort der deutschen Regierung besonders dürftig ausgefallen. Hier sei nur auf einige Aspekte eingegangen:
Durchgängig „übersieht“ die Bundesregierung die Komplexität der Anfrage, die auf die Radioaktivität und die chemische Toxizität von Uranmunition, auf deren potenziell schädlichen Kurz-, Mittel- und Langzeitauswirkungen abstellt. Das belegen die lapidaren, radiologisch fokussierten Antworten zu den entsprechenden Fragen (Nr. 1 und Nr. 2; auch Nr. 10, wo auf den UN-Bericht zu den Auswirkungen atomarer Strahlung verwiesen wird). So heißt es in der Antwort der Bundesregierung lediglich, dass ,,…gemäß Umweltprogramm der Vereinten Nationen und Internationaler Atomenergie-Organisation keine signifikanten Strahlenexpositionen der Bevölkerung zu erwarten‘‘ sind.
Dies lässt Zweifel an der (wiederholt vorgebrachten) Behauptung aufkommen, die Bundesregierung nähme „…die sachliche Auseinandersetzung um mögliche Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran sehr ernst…“ (Antwort zu Nr. 10).: