ECCHR zu Kundus Februar 2020        Q & A zur juristischen Grundlage

Der Luftangriff bei Kundus in Afghanistan am 4. September 2009 war der tödlichste deutsche Militäreinsatz seit dem Zweiten Weltkrieg. Bundeswehroberst Georg Klein, der den Befehl für den Angriff gab, verstieß zweifellos gegen Menschenrechte. Ob er sich auch nach deutschem Strafrecht strafbar machte, ist bis heute nicht ausreichend geklärt. Bundeswehr, Bundesregierung und Justiz versuch(t)en jeher, Ausmaß und Umstände des Luftangriffs zu verschleiern.

Am 26. Februar 2020 –mehr als zehn Jahre nach dem Luftangriff –wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Individualbeschwerde von Abdul Hanan aus Afghanistan gegen Deutschland verhandeln. Das ECCHR unterstützt den Mann, der bei dem Luftangriff zwei Söhne, Nesarullah (8 Jahre) und Abdul Bayan (12 Jahre), verlor.

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