von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 29. Januar 2019 als IMI-Standpunkt 2019/004
Bereits 2020, verkündete unlängst eine sichtlich zufriedene Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, könne – selbstredend unter deutscher Ratspräsidentschaft – „Richtfest“ für die seit einiger Zeit im Aufbau befindliche „Europäische Verteidigungsunion“ (EVU) gefeiert werden (FR, 21.1.19). Neben der „Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung“ (CARD) sowie der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) ist dabei der „Europäische Verteidigungsfonds“ (EVF) als dritte tragende Säule der künftigen Verteidigungs- bzw. Rüstungsunion vorgesehen.
Insofern verwundert es nicht weiter, dass die Entscheidungsträger in Kommission, Parlament und den nationalen Regierungen wild entschlossen zu sein scheinen, das Vorhaben noch vor den Europawahlen im Mai 2019 zum Abschluss zu bringen. Allerdings gelangt ein kürzlich erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung es Fonds illegal wäre, weshalb eventuell noch die Möglichkeit besteht, das Vorhaben auf dem Klageweg doch noch zu Fall zu bringen…
weiterlesen: https://www.imi-online.de/2019/01/29/militarisierung-auf-den-truemmern-des-rechts/
Am 11.12.2017 hat der Rat der EU mit der sog. Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit – im EU-Jargon: PESCO (PErmanent Structured COoperation) – ein neues Projekt der europäischen Militär- und Rüstungsintegration beschlossen. Es soll wesentlich zur Errichtung einer europäischen Verteidigungsunion beitragen. In Deutschland ist die öffentliche und politische Aufmerksamkeit gering. Dabei ist die PESCO ein ambitioniertes Projekt mit Bedeutung auch für den (Verteidigungs-)Haushalt und den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr.
https://verfassungsblog.de/imtechnokraten-panzer-auf-dem-weg-zur-europaeischen-armee/
aus dem Inhalt: 51 % wollen keine Erhöhung der Verteidigungsausgaben | 88% wollen in der Verteidigungspolitik Partnerschaft vorrangig vor den USA mit EU-Staaten
mehr lesen: 12 S. mit Abbildungen als pdf
Der Transatlantik-Koordinator der Bundesregierung, Jürgen Hardt, äußert, es gebe eine "Notwendigkeit für uns Europäer und speziell für uns Deutsche, mehr Verantwortung zu übernehmen"; diese "Verantwortung" werde bei einem US-Präsidenten Trump "weiter zunehmen" und betreffe das "gesamte[...] Instrumentarium der Außen- und Sicherheitspolitik".
german foreign policy vom 9.11.2016
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59478
Marcus Klöckner 12.10.2016 in telepolis
In absehbarer Zeit wird die Europäische Union aller Voraussicht nach in Gegenden militärisch zum Einsatz kommen, "in denen die Nato keinen Einsatz erwägt". Das berichtet Spiegel Online unter Berufung auf einen Brief, den die Verteidigungsminister Deutschlands, Frankreich, Spaniens und Italien an die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini gerichtet haben. Vorausgegangen ist dem Brief eine gemeinsame Initiative Deutschlands und Frankreichs, die beide auf eine engere und verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten in Sachen Verteidigungspolitik setzen.
In dem Brief bringen die Verteidigungsminister der genannten vier EU-Staaten zum Ausdruck, dass Europa in der Lage sein müsse, notfalls auch militärische Einsätze "bis zu einem hohen Intensitätsgrad" durchzuführen - außerhalb des Nato-Verteidigungsbündnisses.
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Jean-Marc Ayrault (PS) eine arbeitsteilig vorgenommene, umfassende Hochrüstung in der EU, die in Zukunft weltweite Einsätze ermöglichen soll.
german-foreign-policy vom 27.6.2016 | mehr:
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59398
Die Frage stellt sich insbesondere insbesondere bei der Rechtsgrundlage für Einsätze der Bundeswehr, wenn diese nicht im Rahmen eines UN-Mandates oder der NATO , sondern der EU erfolgen sollen. Kommt hier Art. 26 Abs. 2 Grundgesetz in Betracht?